Um die Zulassung als Vertragsarzt bei der örtlichen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) kann sich jeder Arzt bewerben, der seine Eintragung in das Arztregister nachweist. Voraussetzung für die Eintragung sind zum einen die Approbation als Arzt und zum anderen der erfolgreiche Abschluss einer allgemeinmedizinischen Weiterbildung oder einer Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet mit der Befugnis zum Führen einer entsprechenden Gebietsbezeichnung (Erlangung der Bezeichnung als Facharzt).
Ich berate, begleite und vertrete Sie gerne gegenüber dem örtlich zuständigen Zulassungsausschuss der KV. Ich prüfe für Sie gerne das Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen für den Erwerb eines bestimmten Vertragsarztsitzes.
Wichtig und oft entscheidend ist es für Sie als Bewerber um einen offenen Vertragsarztsitz, herauszustellen, warum Sie der Richtige für die Nachfolge eines bestimmten Sitz eines Allgemeinmediziners oder eines Facharztes sind.
Selbstverständlich geht dem Antrag beim Zulassungsausschuss der KV regelmäßig der Abschluss eines Kaufvertrages zwischen Ihnen als Erwerber und dem Veräußerer des Vertragsarztsitzes voraus (siehe hierzu meine Unterseite „Abschluss von Praxiskaufverträgen“).
Ihre Tätigkeit als Arzt ergibt sich aus dem Arztregister der örtlichen KV. Hierin werden sämtliche zugelassenen Ärzte und Psychotherapeuten geführt. Tatsachen, welche für die Zulassung, ihr Ruhen, ihren Entzug (Widerruf der Approbation) oder ihr Ende von Bedeutung sind, werden hier eingetragen.
Wichtig für das Zulassungsverfahren ist darüber hinaus, dass ihm keine Zulassungsbeschränkungen entgegen stehen. Das bedeutet, dass für den Planungsbereich, in dem die Niederlassung als Vertragsarzt angestrebt wird, keine arztgruppenbezogene Zulassungsbeschränkungen angeordnet sein dürfen (sog. offener Planungsbereich).
Sind solche Zulassungssperren angeordnet, besteht die Möglichkeit eines Zusammenschlusses von verschiedenen Vertragsärzten zur gemeinschaftlichen Berufsausübung im Rahmen des „Job-Sharings“, sofern sich beide Ärzte zur Leistungsbegrenzung verpflichten und Fachgebietsidentität besteht.
In gesperrten Planungsbereichen, wie sie häufig in Großstädten (Berlin, Köln, Hamburg, Stuttgart, München etc.) und großen Ballungszentren (z.B. Ruhrgebiet) zu finden sind, können neben dem Erwerb eines Vertragsarztsitzes eines abgebenden Arztes auch Modelle des „Job-Sharings“ vereinbart und gelebt werden.
Mit Ihnen zusammen arbeite ich an einer auf Ihre Bedürfnisse als Allgemeinmediziner oder Facharzt zugeschnittenen Lösung.
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