Ermittlungsverfahren

Siehe auch: Ermittlungsverfahren | Anklageerhebung | Hauptverhandlung

Ein Strafverfahren beginnt mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, entweder durch das Stellen einer Strafanzeige oder von Amts wegen. Sobald Sie davon erfahren, sollten Sie sich von einem kompetenten und erfahrenen Strafverteidiger vertreten lassen.

Als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren stehen Ihnen mehrere Rechte zu:

  • So haben Sie das Recht, sich durch einen Verteidiger beraten und vertreten zu lassen.
  • Ihr Verteidiger hat für Sie das Recht, von der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht zu verlangen und zu erhalten.

Von zentraler Bedeutung ist auch Ihr Aussageverweigerungsrecht, denn als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Sie beraten dann mit Ihrem Verteidiger, ob Sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen oder nicht.

Merken Sie sich: Viel reden hilft nicht viel!

Wenn Sie mich beauftragen, so wird es in der Regel sinnvoll sein, nach erhaltener Akteneinsicht den gegen Sie erhobenen Tatvorwurf zu analysieren und zusammen mit mir ein Verteidigungskonzept zu erarbeiten. Wir entscheiden gemeinsam, wann wem gegenüber was erklärt wird.

In einem Strafverfahren kann die richtige Strategie von entscheidender Bedeutung sein. Ziel der Verteidigung im Ermittlungsverfahren ist in der Regel, eine Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO) oder wegen Geringfügigkeit gegen die Erfüllung einer angemessenen Auflage (§§ 153, 153 a StPO) zu erreichen.

Sollte eine Anklageerhebung unvermeidbar sein, dient eine gute Verteidigung im Ermittlungsverfahren der Vorbereitung einer späteren Hauptverhandlung vor Gericht.

→ Weiterlesen: Anklageerhebung | Hauptverhandlung

 


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