Compliance

Die vorbeugende Verhinderung von Rechtsverstößen wird durch den Begriff Compliance beschrieben. Als Berater im Bereich Compliance helfe ich Ihnen gerne dabei, die Verletzung von Rechtsnormen und die kostenintensiven und zum Teil existenzbedrohenden Konsequenzen hieraus zu vermeiden

Besonders im Gesundheitsmarkt des 21. Jahrhunderts ist es von existentieller Bedeutung durch einen Experten auf den Feldern der Anti-Korruption, gesetzlicher Zuwendungsverbote und pharmazeutischer Selbstkontrolle ausreichenden Schutz sicherzustellen.

Im Gesundheitswesen betrifft das insbesondere ärztliche Berufsausübungsgemeinschaften (BAGs), die Zusammenarbeit von Vertragsärzten und Kliniken, Kooperationen von Krankenhäusern und Krankenkassen und sämtliche weitere Kooperationen.

Verstöße gegen strafrechtliche Normen können dabei staatliche Eingriffe zur Folge haben, sowohl auf der sachlichen (Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Sicherstellungen, Einziehung von Vermögenswerten etc.), als auch auf der persönlichen Ebene (Festnahme, Anklage, Hauptverhandlung vor Gericht, Verurteilung mit berufsrechtlichen Konsequenzen).

Normverstöße im berufsrechtlichen Bereich können zum Widerruf der Zulassung als Vertragsarzt oder gar der Approbation oder der Nichtberücksichtigung im Bewerbungsverfahren vor dem Zulassungsausschuss zur Folge haben.

Im sozial- und zivilrechtlichen Bereich drohen insbesondere existenzbedrohende Haftungen (Rückforderungsbescheide der KV oder Krankenkasse), vertragliche Haftung gegenüber dem Kooperationspartner.

 


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