Vertragsarztrecht

Das Vertragsarztrecht zeichnet sich durch eine intensive Reglementierung der ärztlichen Leistung und Vergütung durch die jeweiligen Krankenkassen und kassenärztliche Versorgung aus.

 

Auf der einen Seite steht der Versorgungsanspruch des Patienten im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Auf der anderen Seite steht der Arzt oder die Praxisgemeinschaft oder das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ), welche durch die Bedarfsplanung der gesetzlichen Krankenkassen in ihrer alltäglichen Arbeit stark eingeschränkt und stellenweise sogar gegängelt werden.

Therapiefreiheit heißt auch im System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), daß der behandelnde Arzt sich nicht ausschließlich von Kosteneinsparung leiten lassen darf!

Sie brauchen mich auch bei Plausibilitätsprüfungen und Wirtschaftslichkeitsprüfungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)

Beraten und vertreten kann ich Sie aber auch bei einem Antrag auf Zulassung als Vertragsarzt gegenüber dem zuständigen Zulassungsausschuß Ihres KV-Bezirkes.

Bei Fragen der fachlichen Voraussetzungen , der persönlichen Eignung oder der sonstigen Bedingungen, um Ihre Zulassung als Vertragsarzt durchzusetzen, können Sie mich beauftragen.

Das Gleiche betrifft des Entziehens oder des Ruhens Ihrer Zulassung als Vertragsarzt, weil Ihnen eine grobe Pflichtverletzung  vorgeworfen wird.

Weiter können Sie auch auf meine Erfahrungen als Strafverteidiger zurückgreifen, weil Vorwürfe der groben Pflichtverletzung häufig auch den Verdacht einer Straftat nach sich ziehen.

Schließlich bin ich auch dann an Ihrer Seite, wenn Ihnen als Leistungserbringer nach dem SGB V

  • eine Verwarnung,
  • ein Verweis,
  • eine Geldbuße
  • oder das Ruhen Ihrer Zulassung

droht.

 


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