Anklageerhebung

Siehe auch: Ermittlungsverfahren | Anklageerhebung | Hauptverhandlung

Ist die Staatsanwaltschaft nach dem Abschluss ihrer Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass ein hinreichender Tatverdacht vorliegt, fasst sie dieses Ergebnis einer Anklageschrift zusammen. Formal prognostiziert damit die Staatsanwaltschaft aus ihrer Sicht, dass eine hinreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit vorliegt.

Sollten Sie eine Anklageschrift durch ein Gericht zugestellt erhalten, sollten Sie diesen Umstand als Warnzeichen verstehen. Es droht Ihnen nicht nur eine mündliche Verhandlung vor Gericht mit allen damit potentiellen oder tatsächlichen Reputationsschäden und einer erheblichen nervlichen Belastung, sondern darüber hinaus ein Schuldspruch und eine Verurteilung mit allen dazu gehörigen Nebenfolgen.

Sollten Sie bei Zustellung einer Anklageschrift noch keinen Verteidiger haben, sollten Sie mich daher sofort kontaktieren und nicht zuwarten. Jeder Tag zählt! Denn das Gericht wird Ihnen mit der Zustellung der Anklageschrift in der Regel eine relativ kurze Frist von einer oder zwei Wochen einräumen, um Einwendungen gegen die erhobene Anklage geltend zu machen.

Hört das Gericht nichts von Ihnen oder meldet sich kein Verteidiger für Sie, entscheidet das Gericht, ohne möglicherweise entscheidende entlastende Argumente gehört und berücksichtigt zu haben. Das wird in der Regel zu Ihrem Nachteil sein.

Zögern Sie deshalb nicht, mich unverzüglich zu kontaktieren. Ich kann im Falle meiner Beauftragung sofort Akteneinsicht für Sie bei Gericht nehmen, so dass es uns möglich ist, im Anschluss die für Sie sprechenden entlastenden Umstände dem Gericht vorzutragen, bevor dieses über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet.

→ Weiterlesen: Hauptverhandlung

 


Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Schreiben Sie mir hier eine E-Mail oder rufen Sie an. Ich freue mich!

    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

    Ihre Nachricht