Mit dem erfolgreichen Abschluss des Fachanwaltskurses für Medizinrecht und mehr als zehn Jahren praktischer Erfahrung in diesem Rechtsgebiet berate und vertrete ich Ärzte, Psychotherapeuten sowie weitere Angehörige der Heilberufe in allen wesentlichen medizinrechtlichen Angelegenheiten.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen insbesondere:
- Praxisgründungen, Praxisübernahmen und Praxiskaufverträge
- Gründung und rechtliche Gestaltung von Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)
- Zulassungsverfahren gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV)
- Approbationsverfahren und Approbationswiderrufsverfahren gegenüber den zuständigen Behörden
- Disziplinarverfahren vor den Disziplinarausschüssen der Kassenärztlichen Vereinigungen
- Regressverfahren, Plausibilitätsprüfungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen
- Beratung und Vertretung gegenüber berufsrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen
Die rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen im Gesundheitswesen werden zunehmend komplexer. Umso wichtiger ist eine fundierte rechtliche Begleitung, die nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt, sondern auch die besonderen Herausforderungen des Praxisalltags versteht.
Ich unterstütze Sie dabei, Ihre beruflichen und wirtschaftlichen Interessen gegenüber Behörden, Körperschaften und sonstigen Institutionen des Gesundheitswesens erfolgreich zu vertreten. Dabei entwickle ich gemeinsam mit Ihnen praxisnahe Lösungen und setze Ihre Rechte engagiert und zielgerichtet durch.
Ob bei der Gründung, Führung oder Weiterentwicklung Ihrer Praxis oder bei Auseinandersetzungen mit Behörden und Körperschaften – ich stehe Ihnen als verlässlicher Ansprechpartner mit langjähriger Erfahrung im Medizinrecht zur Seite.