In einem kontroversen Sterbehilfe-Fall wurde ein Arzt vom Berliner Landgericht zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt.
Das Berliner Landgericht hat im Rahmen eines kontroversen Sterbehilfe-Falls einen Arzt zu einer dreijährigen Haftstrafe wegen mittelbaren Totschlags verurteilt. Der Fall drehte sich um die Sterbehilfe für eine 37-jährige Frau, die unter Depressionen litt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Arzt, Mitglied einer Sterbehilfeorganisation, die Grenzen des Zulässigen überschritten hatte.
Trotz seiner Beteuerungen, aus altruistischen Motiven gehandelt zu haben, sah das Gericht die Handlung des Arztes kritisch. Es wurde festgestellt, dass die Frau aufgrund ihrer Depression nicht in der Lage war, eine vollständig rationale Entscheidung zu treffen. Ihr Wunsch nach dem Ende ihres Leidens war nicht von der erforderlichen inneren Festigkeit und Dauerhaftigkeit geprägt, wie vom Gericht festgestellt wurde.
Die Kommunikation zwischen dem Arzt und der Frau deutete darauf hin, dass sie vor ihrem Tod zwischen dem Wunsch zu sterben und dem Wunsch nach einem tieferen Sinn im Leben schwankte. Dieser emotionale Konflikt wurde als Beweis für ihre labile Verfassung betrachtet. Trotzdem entschied sich der Arzt, der Frau Sterbehilfe zu gewähren, und reichte ihr zunächst tödliche Tabletten und später eine tödliche Infusion.
Das Gericht kritisierte jedoch, dass der Arzt den Fall nicht ausreichend geprüft hatte. Insbesondere wurde angemerkt, dass er es versäumt hatte, ein psychiatrisches Gutachten einzuholen, das die Frau möglicherweise von ihrem Vorhaben abgehalten hätte. Obwohl der Arzt im ersten Versuch der Sterbehilfe freigesprochen wurde, wurde er im zweiten Fall für schuldig befunden, da das Gericht feststellte, dass die Frau in diesem Fall nicht in der Lage war, frei verantwortlich zu handeln.
Trotz des umfassenden Geständnisses und seiner altruistischen Motive wurde der Arzt zu einer Haftstrafe verurteilt. Dieses Urteil wirft weiterhin Fragen über die Grenzen der Sterbehilfe und die Rolle der Ärzte in solchen Fällen auf. Es zeigt auch die Notwendigkeit einer klaren gesetzlichen Regelung für Sterbehilfe in Deutschland auf, eine Lücke, die der Verteidiger des Arztes im Prozess kritisiert hatte.