Strafrecht

Mit über 25 Jahren Berufserfahrung als Fachanwalt für Strafrecht und ehemaliger Staatsanwalt in Berlin stehe ich Ihnen in allen Phasen des Strafverfahrens kompetent zur Seite. Ich vertrete und verteidige Sie bereits im Ermittlungsverfahren gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft sowie nach Anklageerhebung vor den Amts- und Landgerichten.

Meine Tätigkeit umfasst insbesondere die Verteidigung in den Bereichen:

  • Kapitaldelikte (z. B. Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung)
  • Vermögensdelikte (z. B. Betrug, Untreue, Geldwäsche, Korruptionsdelikte, Urkundenfälschung)
  • Aussagedelikte (z. B. falsche uneidliche Aussage, Meineid, falsche Verdächtigung)
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (z. B. sexuelle Nötigung, Vergewaltigung)
  • Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Arzneimittelrecht

Jedes Strafverfahren stellt für die Betroffenen eine erhebliche persönliche, berufliche und wirtschaftliche Belastung dar. Deshalb lege ich besonderen Wert auf eine individuelle, diskrete und konsequente Vertretung meiner Mandanten.

Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Verteidigung von Unternehmern, Führungskräften und anderen Verantwortungsträgern, die sich aufgrund strafrechtlicher Vorwürfe in einer schwierigen Situation befinden. Gerade in solchen Fällen sind strategisches Vorgehen, langjährige Erfahrung und eine engagierte Verteidigung entscheidend, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

 

 

 

 

 

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