Abschluss von Praxiskaufverträgen

Die Gestaltung und der Abschluß von Praxisverträgen, die die gemeinsame Berufsausübung von Ärzten beschreibt, braucht die besondere Expertise des Medizinrechtlers.

Der anwaltliche Berater ist gefordert, die Interessen der beteiligten Ärze zu verstehen und diese in Vertragsform zu gießen:

  • Ob bei einer Gemeinschaftspraxis (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR), der die Lastenteilung im Blick hat
  • oder eine Praxisgemeinschaft, die einen gemeinsamen Zweck verfolgt und auf Dauer angelegt ist,

Sie brauchen den sachkundigen Rat und die Kollegen eines versierten Medizinrechtlers, damit Sie in der täglichen Praxis in Ruhe behandeln können und nicht mit Ihren Kollegen unnötige Konflikte austragen müssen.

Das gilt für die Neugründung einer Praxisgemeinschaft ebenso wie für die Aufnahme neuer Kollegen oder den Praxisinhaber.

Die Gestaltung vorn Praxisverträgen bringt Chance und Risiko gleichermaßen:

  • Es muß hinreichend geklärt sein, welcher Arzt welche Beiträge leistet,
  • welche Sacheinlagen erforderlich sind
  • und wie die Gewinnverteilung aussieht.

Sollte zudem die steuerrechtliche Beratung erforderlich sein, kann ich Ihnen gerne einen Kollegen empfehlen, mit dem ich im Rahmen einer Kooperation vertrauensvoll zusammenarbeite.

 


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