Laut einer Stellungnahme des CDU-Bundestagsabgeordneten Jan-Marco Luczak haben sich SPD und CDU/CSU in den Beratungen zum Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen über verschiedene Einzelheiten geeinigt.
So soll die Tatbestandsalternative, welche sich auf die Verletzung berufsrechtlicher Pflichten bezieht, gänzlich gestrichen werden. Grund dafür seien verfassungsrechtliche Bedenken. Schließlich sei zweifelhaft gewesen, ob das Gesetz an dieser Stelle ausreichend bestimmt und präzise sei.
Da in den Bundesländern verschiedene berufsrechtliche Vorschriften gelten, hätte die Regelung in der alten Fassung zu Rechtsunsicherheit führen können. Ein Verhalten, welches in dem einen Bundesland als Korruption angesehen werden würde, wäre in einem anderen straflos.
Eine Streichung sei möglich, da bereits die bleibende Tatbestandsvariante praktisch alle möglichen Korruptionskonstellationen erfasse. Eine Strafbarkeitslücke entstünde so nicht und der lautere Wettbewerb werde auch so ausreichend geschützt. Beispielsweise könne so auch verhindert werden, dass durch korruptes Verhalten von Monopolinhabern der Zugang zum Markt für Konkurrenten unmöglich gemacht wird.
Der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Luczak betonte erneut die Bedeutung des neuen Gesetzes. Vor allem müssten Patienten darauf vertrauen können, dass bestimmte Medikamente ihnen aus medizinischen Gründen, und nicht aus finanziellen Interessen der Ärzte heraus, verschrieben werden. Außerdem wird das neue Antikorruptionsgesetz ein Offizialdelikt sein. Die Straftaten werden somit von den Staatsanwaltschaften von Amts wegen verfolgt werden, ohne dass ein Strafantrag nötig ist.
Derzeit werden die endgültigen Formulierungen ausgearbeitet. Die Beratung und Verabschiedung des Gesetzes werden voraussichtlich im April 2016 stattfinden.