Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes gegen Korruption im Gesundheitswesen debattierten die Abgeordneten am 13.11.2015 etwa eine dreiviertel Stunde über den Entwurf. Dieser hat die Schaffung eines neuen § 299a StGB zum Ziel und war durch die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht worden. Das Gesetz soll Bestechung oder Bestechlichkeit im Gesundheitswesen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe künftig bestrafen. Dabei soll sowohl der Bestochene als auch der Bestechende strafbar sein.
Hintergrund des Gesetzesentwurfs ist eine bisher bestehende Strafbarkeitslücke für niedergelassene Kassenärzte, sowie die Nachteile, die die Korruption allgemein mit sich bringt: Das Vertrauen der Patienten in die Heilberufe wird geschwächt, der Wettbewerb wird beeinträchtigt und medizinische Leistungen werden teurer.
Im Laufe der Debatte wurde zunächst durch Kathrin Vogler (DIE LINKE) kritisiert, dass im Entwurf lediglich bei erheblichen wirtschaftlichen Vorteilen oder bei bandenmäßiger Begehung ein besonders schwerer Fall der Korruption und damit eine Erhöhung des Strafmaßes vorgesehen sei. Eine solche Straferhöhung sei jedoch zusätzlich auch erforderlich bei einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit. Außerdem müssten sogenannte Anwendungsbeobachtungen unter Strafe gestellt werden.
Luczak: Kooperationen im Gesundheitswesen wichtig für Forschung, Innovation und Fortentwicklung
Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) wies hingegen darauf hin, dass Kooperationen im Gesundheitswesen gewollt und unerlässlich für Forschung und Innovation seien. Gerade Anwendungsbeobachtungen stellten solche notwendigen Beispiele von Kooperationen dar. Diese seien, wenn angemessen vergütet, erforderlich für Fortschritte in der Medizin. Der Austausch von Erfahrungen im Gesundheitswesen müsse, so Luczak, vielmehr durch ein neues Gesetz im Sozialgesetzbuch (SGB) fünftes Buch (V) geregelt werden.
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hob hervor, dass nicht nur neue Straftatbestände geschaffen werden müssten. Ihr ginge es auch um deutlich mehr Transparenz im Gesundheitswesen. So müsse die Zusammenarbeit von Medizinern und Arzneimittelfirmen leichter zu durchschauen sein.
Neben dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung liegt ein weiterer Entwurf der Fraktion DIE LINKE vor. Dieser sieht eine weitergehende und schärfere strafrechtliche Regelung vor. Beide Entwürfe wurden jetzt an die Ausschüsse für Gesundheit und für Recht und Verbraucherschutz weiter geleitet.