Strafrecht

Die drei Stufen im Strafverfahren:

  • Ermittlungsverfahren
    Ein Strafverfahren beginnt mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, entweder durch das Stellen einer Strafanzeige oder von Amts wegen. Sobald Sie davon erfahren, sollten Sie sich von einem kompetenten und erfahrenen Strafverteidiger vertreten lassen.
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  • Anklageerhebung
    Ist die Staatsanwaltschaft nach dem Abschluss ihrer Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass ein hinreichender Tatverdacht vorliegt, fasst sie dieses Ergebnis einer Anklageschrift zusammen. Formal prognostiziert damit die Staatsanwaltschaft aus ihrer Sicht, dass eine hinreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit vorliegt.
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  • Hauptverhandlung
    Lässt das Gericht der Hauptsache die Anklage zur Hauptverhandlung zu, so wird in einer mündlichen Verhandlung vor Gericht über Schuld oder Unschuld entschieden. Gericht der Hauptsache ist das Amtsgericht oder Landgericht, je nachdem wohin die Staatsanwaltschaft das Verfahren anklagt und das Gericht die Zuständigkeit begründet.
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