Wirtschaftsstrafsachen
Unternehmer oder Mitarbeiter von Unternehmen wie Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen, Gesellschafter oder Selbstständige können Strafvorwürfen wie Betrug, Untreue, Unterschlagung sowie Bankrott, Bilanzfälschung, Insolvenzverschleppung und vieles mehr ausgesetzt sein. Auch der Vorwurf der Steuerhinterziehung, der Steuerverkürzung oder des Nichtabführens von Sozialabgaben kommt häufig vor, wenn ein Unternehmer oder ein Unternehmen in die Krise gerät.
Unterstützung zur Fortführung der Geschäfte
Strafanzeigen können sowohl von Konkurrenten im Geschäft, Finanzämtern oder anlässlich von Zufallsfunden wie Durchsuchungen oder von Amts wegen initiiert werden. Als Verteidiger ist es meine Aufgabe, trotz des laufenden Verfahrens sicherzustellen, dass der Mandant weiter am Geschäftsleben teilnehmen kann und ihm die notwendigen Unterlagen und Daten zur Fortführung des Geschäftes zur Verfügung gestellt werden.
Gutachten zu Ihren Gunsten erstellen
In umfangreichen Wirtschaftsstrafsachen beauftragen die Ermittlungsbehörden häufig eigene Mitarbeiter wie Wirtschaftsreferenten des Landeskriminalamtes (LKA) mit der Erstellung von Prüfberichten bzw. Prüfvermerken. Diese sind für den jeweiligen Staatsanwalt oder auch im gerichtlichen Verfahren Basis der Beweiswürdigung. Soweit dieses von Seiten des Mandanten finanziert ist, kann ich als Verteidiger einen alternativen, eigenen Gutachter finden, der sich intensiv mit den Behauptungen des Prüfberichtes bzw. Prüfvermerkes auseinandersetzt.
Als Verteidiger bin ich selbstverständlich gehalten, sämtliche für das Verfahren relevante Geschäftvorgänge zu überprüfen. Soweit es darauf ankommt, so muss für den Mandanten zumindest erreicht werden, dass er seine Geschäftsführertätigkeit weiter ausüben kann, weil er von den Behörden für zuverlässig im Sinne des Gesetzes gehalten wird.
Lesen Sie auch
Ich verteidige bzw. vertrete Sie anwaltlich gegen Vorwürfe in diesen Bereichen:
- bei Vermögensdelikten wie Diebstahl, Betrug, Untreue, Unterschlagung, Hehlerei etc.,
- bei Straftaten gegen das Leben wie Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässige Tötung – beispielsweise im Straßenverkehr,
- bei Wirtschaftsstraftaten wie Insolvenzverschleppung, Bankrott, Nichtabführen von Sozialabgaben etc.,
- bei Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, d. h. gefährliche und einfache Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung, etc.,
- bei Sexualstraftaten wie Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung etc.,
- bei Drogendelikten, z. B. Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz,
- bei allen Verkehrsstraftaten wie z. B. Trunkenheit im Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis
- bei Strafvollstreckungsverfahren, z. B. Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung zum Halbstrafen- oder 2/3-Zeitpunkt, Verlegung in den offenen Vollzug, Gewährung von Vollzugslockerungen,
- in Fällen von Maßregeln wie der Sicherungsverwahrung.
