Wahl- und Pflichtverteidigung
Bei der Verteidigung unterscheidet man zwischen Wahlverteidigung und Pflichtverteidigung.
Wahlverteidung
Wahlverteidigung heißt, Sie entscheiden wer Sie und Ihre Interessen vertritt und damit das Optimum für Sie zu erreichen sucht.
Pfichtverteidigung
Der Pflichtverteidiger wird per Beschluss vom zuständigen Gericht bestellt. Dieses kann auf Antrag des Beschuldigten (im Ermittlungsverfahren) oder des Angeklagten (im gerichtlichen Verfahren) oder seines Anwaltes geschehen oder durch das Gericht selbst.