Vermögensdelikte

Bei Vermögensdelikten wie Diebstahl, Betrug, Unter­schlagung, Hehlerei etc. geht es zwar „nur“ um Geld und Vermögens­werte. Das Strafgesetz­buch sieht aber auch für solche Straftaten insbe­sondere dann erhebliche Freiheits­strafen vor, wenn es um besondere Fälle wie Einbruchsdiebstahl, gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Betrug usw. geht.

Typisch für solche Fälle ist darüber hinaus, dass es um viele Fälle desselben Deliktes geht, so dass allein die mögliche Vielzahl der Tatvorwürfe für den Mandanten die Gefahr einer erheblichen Strafe in sich birgt. Für die Verteidigung in solchen Verfahren bedeutet das, dass es oft entweder um die Frage der Täterschaft des Mandanten überhaupt oder zumindest darum geht, die besondere Schwere oder Vielzahl der Tatvorwürfe aus der Welt zu bekommen. Ist der Mandant Unternehmer oder Mitarbeiter eines Unternehmens, so gelten die unter „Wirtschaftsstraftaten“ zu findenden Ausführungen ergänzend!

 

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