Vermögensdelikte
Bei Vermögensdelikten wie Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Hehlerei etc. geht es zwar „nur“ um Geld und Vermögenswerte. Das Strafgesetzbuch sieht aber auch für solche Straftaten insbesondere dann erhebliche Freiheitsstrafen vor, wenn es um besondere Fälle wie Einbruchsdiebstahl, gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Betrug usw. geht.
Typisch für solche Fälle ist darüber hinaus, dass es um viele Fälle desselben Deliktes geht, so dass allein die mögliche Vielzahl der Tatvorwürfe für den Mandanten die Gefahr einer erheblichen Strafe in sich birgt. Für die Verteidigung in solchen Verfahren bedeutet das, dass es oft entweder um die Frage der Täterschaft des Mandanten überhaupt oder zumindest darum geht, die besondere Schwere oder Vielzahl der Tatvorwürfe aus der Welt zu bekommen. Ist der Mandant Unternehmer oder Mitarbeiter eines Unternehmens, so gelten die unter „Wirtschaftsstraftaten“ zu findenden Ausführungen ergänzend!
Lesen Sie auch
Ich verteidige bzw. vertrete Sie anwaltlich gegen Vorwürfe in diesen Bereichen:
- bei Vermögensdelikten wie Diebstahl, Betrug, Untreue, Unterschlagung, Hehlerei etc.,
- bei Straftaten gegen das Leben wie Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässige Tötung – beispielsweise im Straßenverkehr,
- bei Wirtschaftsstraftaten wie Insolvenzverschleppung, Bankrott, Nichtabführen von Sozialabgaben etc.,
- bei Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, d. h. gefährliche und einfache Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung, etc.,
- bei Sexualstraftaten wie Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung etc.,
- bei Drogendelikten, z. B. Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz,
- bei allen Verkehrsstraftaten wie z. B. Trunkenheit im Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis
- bei Strafvollstreckungsverfahren, z. B. Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung zum Halbstrafen- oder 2/3-Zeitpunkt, Verlegung in den offenen Vollzug, Gewährung von Vollzugslockerungen,
- in Fällen von Maßregeln wie der Sicherungsverwahrung.
