Verkehrsstraftaten
Autofahren und Strafenverkehr haben für viele Menschen eine enorme Bedeutung, sowohl für die Berufsausübung, als auch im Privatleben. Häufig kommt es im Verkehrsstrafrecht vor, dass die Ermittlungsbehörden bzw. der Ermittlungsrichter vorläufig die Fahrerlaubnis entziehen, was für den Mandanten von diesem Moment an sehr einschneidende Konsequenzen hat.
Verteidigung in Strafverfahren
Aber auch nach Anklageerhebung steht bei einem Schuldspruch gegen den Mandanten oft eine sogenannte Nebenstrafe wie eine Fahrerlaubnissperre oder ein Fahrverbot im Raum. Das betrifft Delikte wie die Gefährdung im Straßenverkehr, Trunkenheit im Straßenverkehr, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder fahrlässige Tötung bzw. fahrlässige Körperverletzung.
Verteidigung in Bußgeldverfahren
Gerne vertrete ich Mandanten selbstverständlich auch in Bußgeldverfahren, wenn es um eine unzulässige Geschwindigkeitsüberschreitung, das Überfahren einer roten Ampel, die Unterschreitung des vorgeschriebenen Mindestabstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug geht usw. Viele Mandanten haben in Verkehrssachen eine Rechtsschutzversicherung, welche entweder sämtliche oder zumindest die wesentlichen Kosten trägt. Beachten Sie zu Kosten auch den Punkt Vergütung.
Schadenersatz oder Schmerzensgeld erstreiten
Sollte der jeweilige Fall auch eine zivilrechtliche Seite wie die Geltendmachung von Schadenersatz oder Schmerzensgeld haben, so kann ich den Mandanten gerne an meinen Kollegen Olaf Schillhofer – Fachanwalt für Verkehrsrecht – weiterempfehlen, mit dem ich seit langem vertrauensvoll zusammenarbeite. Herr Rechtsanwalt Olaf Schillhofer ist mit der Sozietät Waldeck und Westen im Rahmen einer Bürogemeinschaft miteinander verbunden.
Lesen Sie auch
Ich verteidige bzw. vertrete Sie anwaltlich gegen Vorwürfe in diesen Bereichen:
- bei Vermögensdelikten wie Diebstahl, Betrug, Untreue, Unterschlagung, Hehlerei etc.,
- bei Straftaten gegen das Leben wie Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässige Tötung – beispielsweise im Straßenverkehr,
- bei Wirtschaftsstraftaten wie Insolvenzverschleppung, Bankrott, Nichtabführen von Sozialabgaben etc.,
- bei Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, d. h. gefährliche und einfache Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung, etc.,
- bei Sexualstraftaten wie Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung etc.,
- bei Drogendelikten, z. B. Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz,
- bei allen Verkehrsstraftaten wie z. B. Trunkenheit im Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis
- bei Strafvollstreckungsverfahren, z. B. Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung zum Halbstrafen- oder 2/3-Zeitpunkt, Verlegung in den offenen Vollzug, Gewährung von Vollzugslockerungen,
- in Fällen von Maßregeln wie der Sicherungsverwahrung.
