Vergütung des Verteidigers
Die Vergütung des Verteidigers, d. h. sowohl des Wahlverteidigers als auch des Pflichtverteidigers, (siehe oben) obliegt der Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant (Ihnen). Die Höhe der angemessenen Vergütung des Verteidigers setzt sich im Wesentlichen aus folgenden drei Komponenten zusammen: Umfang der Tätigkeit,
der Schwierigkeit des einzelnen Falles (und) den Erfolgsaussichten.
Da der Umfang der Verteidigertätigkeit gerade zum Beginn eines Mandates schwer abzuschätzen ist, empfiehlt es sich häufig, eine Stundenvergütung zu vereinbaren.
Soweit Sie aus bestimmten Gründen eine Pauschalvergütung (einen festen Betrag) für einzelne Verfahrensabschnitte (Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren vor Gericht, Strafvollstreckungsverfahren) oder für das gesamte Strafverfahren vereinbarten möchten und dieses aus meiner Sicht sinnvoll erscheint, kann auch gerne so vorgegangen werden.
Eines sollten Sie bedenken: Auch das Verhältnis zwischen Verteidiger und Mandant (Ihnen) unterliegt insoweit dem Begriff der Fairness, als dass der Verteidiger nur dann gute Arbeit abliefern kann bzw. hierzu bereit ist, wenn er eine angemessene Vergütung erwarten kann und diese auch bezahlt wird.
