Strafvollstreckungsverfahren

In Strafvollstreckungs­sachen geht es um den Vollzug einer vom Gericht durch Urteil verhängten Geld- oder Freiheitsstrafe. Bei zu vollstreckenden Geldstrafen kann ich für den Mandanten eine Ratenzahlung oder eine Stundung bei der Vollstreckungsbehörde durchsetzen.

Ist bereits eine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet, so hilft in der Regel nur die sofortige Bezahlung der gesamten Geldstrafe! Im Falle verhängter Freiheitsstrafen kann ich den Mandanten bei einem Antrag auf Strafaufschub bei der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde unterstützen.

Wenn es um ein Gnadengesuch bei dem zuständigen Justizministerium (in Berlin: Senatsverwaltung für Justiz) geht, so bin ich gerne bereit, insoweit die Vertretung zu übernehmen. Steht der Vollzug einer Freiheitsstrafe an, so bin ich in der Lage, den Mandanten auf den Strafantritt (in Berlin: zum offenen Vollzug) vorzubereiten, damit der Vollzug möglichst erträglich stattfinden kann.

Selbstverständlich kann ich dem Mandanten ferner dabei helfen, zum Halbstrafenzeitpunkt oder 2/3-Zeitpunkt vorzeitig entlassen zu werden. Voraussetzung hierfür ist die Erarbeitung einer günstigen Prognose, welche es Haftanstalt, Staatsanwaltschaft und Gericht erlaubt, darauf zu vertrauen, dass der Mandant in Zukunft nicht wieder straffällig wird.

Da es für diesen Vertretung keine Beiordnung eines Pflichtverteidigers, Prozesskostenhilfe oder Rechtsschutzversicherung gibt, muss in diesen Fällen zwischen dem Mandanten oder seinen Angehörigen und mir eine angemessene Vergütungsvereinbarung vereinbart und bezahlt werden. Siehe dazu auch unter Vergütung.

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