Medizinstrafrecht

In Zeiten zunehmender Kriminalisierung ärztlicher Behandlungen und Abrechnungen sowie pharmazeutischer Leistungen ist die kompetente Verteidigung einzelner Ärzte aber auch ganzer Praxen und Unternehmen zunehmend erforderlich.

Aufgrund meiner gewonnenen Erfahrungen in zahlreichen Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlungen vor Gericht bin ich in der Lage, Sie sowohl präventiv zu beraten, als auch nach Einleitung eines Strafverfahrens erfolgreich zu verteidigen.

Zu meiner Tätigkeit gehört deshalb

  • Compliance
  • ebenso wie die Erarbeitung einer Verteidigungsstrategie in einem bereits anhängigen Strafverfahren.

Im Raum stehende Behandlungsfehler erfordern eine kompetente Vertretung

  • ebenso wie Vorwürfe des Abrechnungsbetruges,
  • des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz,
  • des Betäubungsmittelgesetzes
  • und anderer strafbewährter Normen.

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Durch meine Erfahrungen in zahlreichen Prozessen vor Amts- und Landgerichten weiss ich um die Sorgen und Nöte von Ärzten, die mit solchen Verfahren verbunden sind, ebenso wie drohende berufliche Konsequenzen. Dazu gehören die Zulassung als Vertragsarzt und die Auseinandersetzung mit den jeweiligen ärztlichen Kammern.

Mehr zum Spannungsfeld zwischen Strafrecht und Medizinrecht finden Sie auf meiner
Internetseite Strafrecht und Medizinrecht.

 


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