Sexualstraftaten

Strafverfahren, in denen es um Sexualdelikte geht, werden häufig von vielen Beteiligten sehr emotional geführt. Häufig ist in diesen Verfahren eine „Aussage gegen Aussage“-Situation gegeben: Die Aussage des Beschuldigten steht gegen die Aussage des vermeintlichen Opfers. Diese Situation macht es ganz besonders erforderlich, die Glaubwürdigkeit der Zeugen und die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen zu bewerten.

Aufgrund der geschilderten Umstände bin ich als Verteidiger gehalten, meinen Mandanten von Anfang an auf die Besonderheiten von Sexualstrafverfahren einzustellen. Wichtig ist in erster Linie eine nüchterne Betrachtung der jeweiligen Verfahrenssituation.

Erhebliche Strafen drohen

Jenseits der Problematik von „Aussage gegen Aussage“-Situation liegt die besondere Herausforderung in solchen Verfahren darin, dass die Strafandrohung des Strafgesetzbuches meist erheblich ist - mindestens zwei Jahre Freiheitsstrafe bei Vergewaltigungstaten - der Gesetzgeber spricht vom „Eindringen in den Körper“ - und mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe bei sexuellem Missbrauch. Bei wiederholter Verurteilung wegen Sexualstraftaten droht darüber hinaus neben einer Freiheitsstrafe die Verhängung einer Sicherungsverwahrung.

Sollte ein Freispruch nicht im Raum stehen, muss ich als Verteidiger Konsequenzen wie Strafhaft und/oder Sicherungsverwahrung im Blick haben. Sollte der Mandant gar während des laufenden Verfahrens in Untersuchungshaft sein, so ist eine intensive – auch psychologische – Betreuung notwendig, um den Mandanten für den Prozess zu stärken.

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