Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit: Körperverletzung

Wie bei Mord und Totschlag geht es bei Delikten wie gefährlicher oder einfacher Körperverletzung sowie fahrlässiger Körperverletzung um körperliche Gewalt gegen andere Personen. Oft gibt es Überschneidungen mit anderen Teilbereichten des Strafrechtes, wenn z. B. den Mandanten neben einer Körperverletzung ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruch oder auch Vergewaltigung bzw. sexuelle Nötigung vorgeworfen werden.

Auch in Verkehrstrafverfahren spielt der Vorwurf der Körperverletzung häufig eine Rolle, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt. Im Verfahren wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Körperverletzung ist es auch typisch, dass Geschädigte als Nebenkläger am Verfahren teilnehmen, wenn es zu einer Anklageerhebung kommt.

Meine Aufgabe: Schuldspruch verhindern, Ansprüche abwehren

Als Verteidiger besteht meine Aufgabe dann nicht nur darin, einen Schuldspruch gegen den Mandanten zu verhindern. Es geht darüber hinaus darum, von den Nebenklägern geltend gemachte Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüche abzuwehren. Wenn nicht objektive Beweismittel vorhanden sind, kann es im Verfahren wegen Körperverletzung zu „Aussage gegen Aussage“-Situation kommen. Mehr dazu finden Sie unter Sexualstraftaten.

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