Test-Stationen für Antigen-Schnelltests rechnen deutlich mehr durchgeführte Tests ab, als tatsächlich durchgeführt worden sind. Die Betrugsvorwürfe richten sich gegen zwei Betreiber einer in Bochum ansässigen Firma sowie gegen einen Betreiber zweier Corona-Testzentren in Mülheim an der Ruhr und gegen einen Betreiber von Corona-Testzentrums in Lübeck. Dabei handelt es sich um eine weit verbreitete Praxis in der Bundesrepublik.
Alle Bürger haben seit dem 08. März 2021 Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest. Jede Person kann einen Antrag beim Gesundheitsamt auf Eröffnung eines Testzentrums stellen. Die Durchführung der Tests kann sodann von Personen, welche einen Online-Kurs über die Abstrich-Entnahme absolviert haben, durchgeführt werden. Als Einlassbedingung für Einrichtungen und Händler gilt vielerorts die unerlässliche Voraussetzung eines negativen Corona-Tests. Laut Bundesgesundheitsministerium gibt es bereits 15.000 Testzentren von unterschiedlichen Anbietern.
Die Staatsanwaltschaft Bochum hat gegen zwei Verantwortliche eines in Bochum ansässigen Unternehmens ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfes gewerbsmäßigen Betruges in Zusammenhang mit der Durchführung und Abrechnung von Corona-Schnelltests gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung eingeleitet. Die Geschäftsräume und Privatwohnungen wurden durchsucht und Unterlagen wurden beschlagnahmt.
Die Stadt hat der Firma die Abrechnungsgenehmigung für die letzte verbliebene Teststelle sowie die Teststellennummer, ohne welche eine Abrechnung der Testungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung nicht mehr möglich ist, entzogen. Beide Verdächtige wurden letztlich von den Ermittlern festgenommen und sitzen in Untersuchungshaft. Bei Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs droht eine Mindeststrafe von sechs Monaten bis hin zu zehn Jahren.
Auch die Staatsanwaltschaft Lübeck ermittelt in selber Sache gegen einen Betreiber von Corona-Schnelltestzentren. Das bestätigte das Landeskriminalamt (LKA) Schleswig-Holstein sowie die zuständige Staatsanwaltschaft am Landgericht Lübeck. Zum Schutz der laufenden Ermittlungen ist es der Staatsanwaltschaft aktuell weder möglich Auskünfte über die Anzahl der Testzentren noch über den Umfang des Betrugs zu erteilen.
Die Staatsanwaltschaft in Duisburg wiederum bestätigte in selber Sache nunmehr die Festnahme eines Betreibers zweier Corona-Testzentren in Mülheim an der Ruhr, welcher nunmehr in Untersuchungshaft sitzt. Beide Testzentren seien bereits am 29. Juli 2021 wegen des Verdachts des Abrechnungsbetrugs durchsucht worden und sodann geschlossen worden. Gegen den Verdächtigen wurde von dem zuständigen Richter ein Haftbefehl erlassen.