Drogendelikte

Bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Arzneimittelgesetz usw. geht es um den Erwerb von, den Besitz an, den Handel mit und die Veräußerung von verbotenen Stoffen. Dazu gehören neben Drogen wie Kokain, Heroin, Cannabis, Amphetamine und andere auch sämtliche Stoffe, die von dem Arzneimittelgesetz erfasst sind.

Hohe Strafen drohen

Da die Gesellschaft und damit das Strafgesetz den Konsum und die gewerbliche Nutzung von Giftstoffen, die die Gesamtheit der Menschen nachhaltig schädigen kann, nicht tolerieren will und kann, sind solche Delikte zum großen Teil unter erhebliche Strafen gestellt. So droht dem Händler von Betäubungsmitteln mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe pro Tat, sollte er Waffen oder gefährliche Gegenstände mit sich führen, kann die Strafe auch bei mindestens fünf Jahren liegen.

Häufig ist besondere Betreuung nötig

Gerade in solchen Verfahren kommt es häufig vor, dass sich der Mandant bereits im Ermittlungsverfahren in Untersuchungshaft befindet, was seine besondere Betreuung erfordert. Häufig kommt es in den Betäubungsmittelverfahren vor, dass schon zu Beginn des Verfahrens sehr einschneidende Maßnahmen durch die Ermittlungsbehörden ergriffen werden, um Beweismittel zu sichern und die Betroffenen nachhaltig zu beeindrucken. Dazu gehören das Abhören von Telefonaten, Wohnungsdurchsuchungen zu Tag- und Nachtzeiten, der Einsatz von verdeckten Ermittlern und Vertrauensleuten sowie die Festnahme beschuldigter Personen und die Vermögensabschöpfung..

Als Verteidiger bin ich oft gefordert, schnell und flexibel Einsatz zu zeigen, um den Mandanten in der konkreten Verfahrenssituation zu schützen und zu unterstützen.

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