BGH: Tötung eines kranken Zwillingsfötus durch die behandelnden Ärzte ist Totschlag

Die Mutter eineiiger Zwillinge befand sich zum Zeitpunkt der Geburt in der 32. Schwangerschaftswoche. Bei einem Zwilling wurde eine massive Hirnschädigung festgestellt, woraufhin die beiden Ärzte mit Einwilligung der Eltern während der Geburt per Kaiserschnitt dem kranken Zwillingsfötus tödliches Kaliumchlorid spritzten. Ziel war es, das gesunde Kind zu retten.

Nach einem nun veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) haben sich die beiden Ärzte bewusst über geltendes Recht hinweggesetzt. Es handele sich nicht um einen straflosen Schwangerschaftsabbruch, sondern ein strafbares Tötungsdelikt, nämlich Totschlag im minder schweren Fall.

Strafloser Schwangerschaftsabbruch nur bis zur Beginn der Geburt möglich

Die Regeln über einen straflosen Schwangerschaftsabbruch würden nach der Entscheidung des BGH nur bis zur Geburt gelten, jedoch nicht mehr bei der Geburt selbst.

Bei der Beurteilung ist auf den Zeitpunkt des Eingriffs abzustellen: Ein solcher Eingriff hätte nur vor, aber nicht mehr nach dem Beginn der Geburt vorgenommen werden dürfen. Mit Beginn der Eröffnungswehen und im Fall eines Kaiserschnitts mit Eröffnung des Uterus wird im strafrechtlichen Sinne aus dem Fötus ein Mensch.