Ausnahme der Zahnimplantate von der Leistungspflicht

Laut Gesetz sind Zahnimplantate von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen ausgenommen. Ausnahmen gibt es nur bei einer humanmedizinischen Gesamtbehandlung. Die Kaufunktion stellt keinen Grund für die Übernahme der Kosten für Zahnimplantate durch die Krankenkassen dar.